Alle im Rahmen der Bewerbung durch die FinTech-Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und ausschließlich im Rahmen der Bewertung der einzelnen Unternehmen verwendet.
Alle im Rahmen der Bewerbung durch die FinTech-Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und ausschließlich im Rahmen der Bewertung der einzelnen Unternehmen verwendet.
Jedes Jury-Mitglied hat das Recht, Startups und Scaleups für den Fintech Germany Award zu nominieren. Ziel ist, auf diesem Wege das Universum attraktiver Kandidaten mit dem Spezialwissen der Juroren über das Bewerberfeld hinaus zu maximieren. Nominierte Kandidaten durchlaufen den gleichen Juryprozess wie die Bewerber.
Parallel zu den Nominierungen findet der Bewerbungsprozess statt, wobei sich hier nationale und internationale Startups über ein Online-Bewerbungsformular mit über 20 Fragen einbringen können.
Erster Schritt: Longlist
Die Jury erstellt auf Basis der eingegangenen Bewerbungen und Nominierungen nach einer Sichtprüfung die Longlist. Kaum aussagekräftige Bewerbungen (z.B. viele Fragen nicht beantwortet) oder sektorfremde Bewerber (out of scope) bleiben unberücksichtigt. Die Jurymitglieder bewerten nach einem Scoringmodell und lassen hierfür die Informationen aus den Bewerberunterlagen und öffentlich zugänglichen Quellen einfließen.
Zweiter Schritt: Shortlist
Auf Basis der aggregierten Ergebnisse des Scoring-Modells erstellt die Jury aus der Longlist die Shortlist, auf der je nach Verteilung der Ergebnisse zwischen 40 und 60 Firmen enthalten sein können. Über diese Firmen wird im Rahmen der Jurysitzung intensiv diskutiert. Anschließend werden von der Jury gemeinsam die Gewinner, sowie Zweit- und Drittplatzierte und die Preisträger der Sonderpreise ermittelt, die am Awardabend bekannt gegeben werden.
Sonderpreise
Umgang mit Interessenskonflikten
In der Venture-Capital-Welt lassen sich Interessenskonflikte nicht komplett ausschließen. Durch folgende Maßnahmen im Rahmen des Juryprozesses wird dem jedoch vorgebeugt:
Die Organisatoren des FTGA sind fest davon überzeugt, dass die berufenen Jurymitglieder mit etwaigen Interessenskonflikten im Sinne des FTGA verantwortungsbewusst umgehen.